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Auszüge aus dem Bodenschutzgesetz
vom 1. März 1999
Ziele des Bodenschutzgesetzes:
- Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
- Grundlage zur Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis darstellen
- Berater und Landwirte motivieren praxisrelevanten Bodenschutz durchzuführen
Die Bodenbearbeitung hat unter
Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortgerecht zu erfolgen
- der Pflug ist ein geeignetes Bodenbearbeitungsgerät, konservierende Verfahren
sind in der Regel bodenschonender
- die Mulchsaat ist in besonders erosionsgefährdeten Lagen zu bevorzugen
Die Bodenstruktur ist zu erhalten
oder zu verbessern
Die landwirtschaftliche Bodennutzung hat so zu erfolgen, dass die Bodenstruktur
erhalten oder verbessert wird
Empfehlungen:
1. Erstellung einer porösen, wenig verschlämmbaren Oberfläche
- grobkrümeliges Saatbett
- Mulch- oder Direktsaat
2. Schaffung und Erhaltung eines stabilen, tragfähigen Bodengefüges
in der Ackerkrume
- schonende Grundbodenbearbeitung
- ausreichende Humusversorgung
- konservierende Bodenbearbeitung soweit möglich
- biologische Stabilisierung (z. B. Zwischenfrüchte)
3. Untergrundlockerung
- nur nach eindeutiger Erkennung von Schadverdichtungen
- nach Lockerungsmaßnahmen ist eine biologische Stabilisierung vorzusehen
- (tiefwurzelnde Zwischenfrüchte)
Bodenverdichtungen sind, insbesondere
durch Berücksichtigung der Bodenart, Bodenfeuchtigkeit und des von dem
zur
landwirtschaftlichen Bodennutzung eingesetzten Geräten verursachten Bodendruckes,
soweit wie möglich zu vermeiden
Empfehlungen:
Die Motivation dieses Absatzes sind die in der Vergangenheit immer größer
werdenden Maschinen und Geräte, die zu einer Zunahme
der Belastung des Bodens führen
1. Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Minderung des Kontaktflächendruckes
(z. B. Zwillings- oder Breitreifen)
2. Nutzung der Möglichkeiten der Anpassung von Arbeitsverfahren, wie
zum Beispiel:
- Zusammenlegung von Arbeitsgängen
- fahren außerhalb der Furche beim Pflügen
3. Verbesserungen der Befahrbarkeit des Bodens zum Beispiel durch:
- Pflügen und Krumenlockerung auf das notwendige Maß beschränken
- Rückverfestigung des gelockerten Bodens z. B. durch den Packer
- konservierende Bodenbearbeitung soweit möglich
- biologische Stabilisierung durch Zwischenfrüchte
Bodenabträge (Erosionen)
sind durch standortgemäße Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung
der Hangneigung, Wasser-
und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung, möglichst zu vermeiden
Empfehlungen:
1. erosionsmindernde Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren
- konservierende Bodenbearbeitung auf entsprechend gefährdeten - Flächen
sind
anzustreben, wie die Mulchsaat
2. Acker- und Pflanzenbauliche Erosionsschutzmaßnahmen
- Minimierung der Zeitspannen ohne Bodenbedeckung (Zwischenfrüchte, Untersaaten)
- vermeiden infiltrationshemmender Bodenverdichtung
- Förderung stabiler Bodenaggregate (biologische Aktivität fördern,
Kalk)
3. erosionsmindernde Anbau- und Flurgestaltung
- Schlagunterteilung, Erosionsschutzstreifen, Querstreifen mit Gräsern
Die biologische Aktivität
des Bodens ist durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung zu erhalten oder zu
fördern
Empfehlungen:
1. möglichste viele Fruchtfolgen
2. hoher Bodenbedeckungsgrad (Untersaaten, Zwischenfrüchte, - konservierende
Bodenbearbeitung)
3. Reduzierung der mechanischen Eingriffe
4. Vermeidung von Schadverdichtungen
5. Standortgerechter pH-Wert, Kalkung
6. Beachtung der guten fachlichen Praxis bei Düngung und Pflanzenschutz
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